Kitas als öffentliche Wasserabgabestellen: Eine Pflicht, die viele nicht kennen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist im Bewusstsein vieler Kita-Träger nicht präsent — dabei trifft sie jede Kita in Deutschland. §3 Nr. 2 Buchstabe a TrinkwV definiert Einrichtungen, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, als öffentliche Wasserabgabestellen. Kitas fallen darunter, weil sie Kindern — Dritten außerhalb des Haushalts — Trinkwasser zur Verfügung stellen.
Die Konsequenz: Kita-Träger müssen die Untersuchungspflichten nach §14 TrinkwV einhalten. Das bedeutet vor allem: eine jährliche Legionellen-Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor.
Was §14 TrinkwV konkret fordert
Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
- Jährliche Legionellen-Untersuchung durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor
- Probenahme an gefährdeten Stellen (Warmwasser-Entnahmestellen, Duschen, Zapfstellen in Gruppenräumen)
- Bei Überschreitung des Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) sofortige Meldung an das Gesundheitsamt
- Aufbewahrung aller Laborbefunde für mindestens 10 Jahre
Viele Kita-Träger beauftragen diese Untersuchungen nicht — entweder weil sie die Pflicht nicht kennen oder weil die Koordination mit akkreditierten Laboren aufwendig erscheint.
Ab Januar 2026: Neue Pflichten durch die TrinkwV-Novelle
Die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 2020/2184/EU) bringt ab Januar 2026 neue Anforderungen für Kitas:
- Bleileitungen in Gebäuden mit öffentlicher Wasserabgabe müssen dokumentiert und bei Bedarf saniert werden
- Neuer PFAS-Grenzwert (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird verbindlich
- Erweiterte Berichtspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt
Besonders betroffen: Kita-Gebäude mit Baujahr vor 1973. In dieser Bauphase wurden Bleileitungen noch verbreitet eingesetzt. Träger sollten jetzt prüfen, ob ihre Liegenschaften Bleileitungen aufweisen, und einen Sanierungsplan erstellen.
U3-Gruppen: erhöhtes Risiko, erhöhte Pflichten
In Krippen und U3-Gruppen gibt es besondere Risikostellen: Badewannen für die Säuglingspflege, Flaschenwärmer-Warmwasserkreisläufe, häufig genutzte Waschbecken auf Kinderhöhe. Das Immunsystem von Säuglingen ist noch nicht vollständig entwickelt — Legionellen-Infektionen können bei Kleinkindern schwere Legionärskrankheit oder Pontiac-Fieber auslösen.
Träger mit U3-Gruppen sollten halbjährliche statt jährliche Probenahmen in Erwägung ziehen und die zusätzlichen Risikostellen explizit in die Probenahme einbeziehen.
Was bei einer Legionellen-Überschreitung zu tun ist
Überschreitet der Laborbefund den Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml, greift ein klares Protokoll:
- Sofortige Meldung an das Gesundheitsamt mit Probenahmestelle, Befund und Zeitpunkt
- Einleitung von Sofortmaßnahmen (Abkochgebot für Trinkwasser, Absperrung betroffener Entnahmestellen)
- Thermische oder chemische Desinfektion des Leitungssystems
- Nachprobenahme nach Desinfektion zur Bestätigung der Sanierung
- Dokumentation aller Maßnahmen und Meldungen
Wer nicht sofort reagiert und meldet, riskiert Bußgelder und im Schadensfall (Erkrankung eines Kindes) Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Digitale Trinkwasser-Compliance: So funktioniert es mit dem Kita-Pflichten Manager
Der Kita-Pflichten Manager übernimmt die gesamte TrinkwV-Compliance-Kette: Fristen-Tracking für die Jahresuntersuchung, direkte Beauftragung akkreditierter Labore, Upload und Archivierung der Laborbefunde, automatische Eskalation bei Grenzwertüberschreitung. Das Träger-Dashboard zeigt den Untersuchungsstatus aller Einrichtungen auf einen Blick.
Kein Frist-Versäumnis, kein manuelles Nachhalten, keine verlorenen Befunde — und im Zweifelsfall ein lückenloser Nachweis für das Gesundheitsamt.