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TrinkwV §14 und Kitas — Legionellen, öffentliche Wasserabgabe, Pflichten 2026

Kitas gelten nach §3 der Trinkwasserverordnung als öffentliche Wasserabgabestellen — mit weitreichenden Pflichten zur Legionellen-Untersuchung und Dokumentation.

Warum jede Kita eine öffentliche Wasserabgabestelle ist

§3 Nr. 2 Buchstabe a der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert Einrichtungen, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, als öffentliche Wasserabgabestellen. Kitas fallen unter diese Definition, da sie Kindern — also Dritten außerhalb des Haushalts — Trinkwasser zur Verfügung stellen.

Diese Einordnung hat weitreichende Konsequenzen: Kita-Träger müssen die verschärften Untersuchungspflichten nach §14 TrinkwV einhalten, die eigentlich für Wasserversorger und öffentliche Einrichtungen gelten.

Was TrinkwV §14 konkret fordert: Legionellen-Jahresuntersuchung

§14 TrinkwV verpflichtet Betreiber von Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Gebäuden zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen. Die wichtigsten Pflichten:

Jährliche Legionellen-Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor. Probenahme an den gefährdeten Stellen (Warmwasser-Entnahmestellen, Duschen, Zapfstellen in Gruppenräumen). Bei Überschreitung des Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) sofortige Meldung an das Gesundheitsamt. Dokumentation und Aufbewahrung der Laborbefunde.

Die TrinkwV-Novelle 2023: Was sich geändert hat

Die Trinkwasserverordnung wurde durch die EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 2020/2184/EU) grundlegend überarbeitet. Die deutsche Umsetzung erfolgte schrittweise. Wesentliche Änderungen: Ausweitung der Untersuchungspflichten auf weitere Parametergruppen, verschärfte Grenzwerte für einzelne Schadstoffe, neue Berichtspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt.

Neue Pflichten ab 12. Januar 2026: Bleileitungen und PFAS-Grenzwert

Ab dem 12. Januar 2026 treten neue Anforderungen in Kraft: Bleileitungen müssen in allen Gebäuden mit öffentlicher Wasserabgabe dokumentiert und ggf. saniert werden. Der neue PFAS-Grenzwert (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird verbindlich. Kita-Gebäude mit Baujahr vor 1973 sind besonders betroffen, da hier Bleileitungen noch verbreitet sind.

Kita-Träger sollten jetzt prüfen, ob ihre Kitas Bleileitungen haben und einen Sanierungsplan erstellen. Der Kita-Pflichten Manager weist bei Gebäuden mit Baujahr vor 1973 automatisch auf diese Pflicht hin.

U3-Besonderheiten: Badewannen und Warmwassersysteme in Säuglingsgruppen

In Krippen- und U3-Gruppen gibt es besondere Risikostellen: Badewannen, Warmwasserkreisläufe für Flaschenwärmer und häufig genutzte Waschbecken auf Kinderhöhe. Diese Stellen sind besonders sorgfältig in die Probenahme einzubeziehen.

Die erhöhte Immunsystemschwäche von Säuglingen macht Legionellen-Infektionen besonders gefährlich. Kita-Träger mit U3-Gruppen sollten halbjährliche statt jährliche Probenahmen erwägen.

Dokumentation und Meldung an das Gesundheitsamt

Laborbefunde müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Überschreitung des Maßnahmewertes ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren — mit Angabe der Probenahmestelle, des Befundes und der eingeleiteten Maßnahmen. Der Kita-Pflichten Manager dokumentiert alle TrinkwV-Vorgänge mit Zeitstempel und ermöglicht die direkte Beauftragung akkreditierter Labore.

Wie Kita-Pflichten Manager TrinkwV-§14-Compliance automatisiert

Das Trinkwasser-Modul im Kita-Pflichten Manager trackt alle Untersuchungsfristen, erinnert rechtzeitig an fällige Probenahmen und ermöglicht das direkte Hochladen von Laborbefunden. Bei Grenzwertüberschreitung wird automatisch eine Eskalation ausgelöst.

Häufige Fragen

Müssen alle Kitas auf Legionellen untersucht werden?

Ja. Alle Kitas, die Kindern Trinkwasser zur Verfügung stellen, gelten als öffentliche Wasserabgabestellen nach TrinkwV §3 und unterliegen den Untersuchungspflichten nach §14 TrinkwV.

Was passiert bei einer Legionellen-Überschreitung?

Bei Überschreitung des Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden. Der Betrieb kann eingeschränkt werden. Sofortmaßnahmen (z. B. Abkochgebot, Spülung des Systems) sind umzusetzen und zu dokumentieren.

Welche Labore dürfen TrinkwV-Proben untersuchen?

Nur akkreditierte Laboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 dürfen amtlich anerkannte Trinkwasser-Untersuchungen durchführen. Über den Kita-Pflichten Manager können akkreditierte Labore direkt beauftragt werden.

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